Für unsere Auftraggeber konnten wir bisher über 900 Mietwohnungen im Stadtgebiet und Umgebung von Halle (Saale) erfolgreich vermieten. Vom Erstkontakt und der Bonitätsprüfung bis zum Abschluss des Mietvertrages und der Übergabe der Wohnung wurden die erbrachte Dienstleistungen sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter geschätzt.
Seit 01.06.15 gilt im Bereich der Immobilienwirtschaft das gesetzlich vorgeschriebene Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn sie den Auftrag zur Vermietung bereits vom Vermieter erhalten haben.
Folgende Gründe sprechen für die Vermittlung durch ein qualifiziertes Immobilienbüro:
- Sichere Ermittlung der Marktmiete
- Optimale Präsentation Ihrer Immobilie
- Professionelle Werbung
- Beschaffung des gesetzl. Energieausweises
- Durchführung von Besichtigungen
- Bonitätsprüfung
- Vorbereitung des Mietvertrages
- Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
- steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
- Wohnungsübergabe mit Protokollerstellung
Ansprechpartner
Britta Wendt
+49 (0) 345 / 52 16 98 - 0britta.wendt@radde-immobilien.de
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